Was ist im Garten erlaubt?

Auszugsweise haben wir hier für Sie, die gängigsten Fragen und Antworten zusammengefasst. Sie sind nicht vollständig, sondern stehen lediglich einen Auszug dar.

Darf ich ein Gerätehaus zu meiner bestehen Gartenlaube anbauen?

Generell gilt das Sie VOR einen An- bzw. Umbau in Ihrem Kleingarten einen Antrag bei der Stadt Wuppertal stellen. Dies gilt auch für ein Gerätehaus.

Den Antrag können Sie hier herunterladen.
– Antrag-Meldung-Gerätehaus-

Muss ich einen Komposter aufstellen?

Laut Gartenordnung ist jeder Kleingärtner/in verpflichtet einen Komposter aufzustellen und pflanzliche Abfälle zu verwerten. Der Komposter muss so aufgestellt sein, dass dieser keine andere Kleingärtner/innen geruchsbezogen belästigt werden. Dies darf nicht 3qm überschreiten. Das verbrennen von Abfällen ist verboten.

Darf ich eine Antenne (TV) installieren?

Ja, allerdings darf diese nicht:

  • auf dem Dach errichtet werden
  • den Durchmesser von über 60cm überschreiten
  • optisch nicht stören und sich zugleich an die Farbgebung orientieren

Ich möchte einen Laub- oder Nagelbaum einpflanzen

Das einpflanzen von Laub- und Nagelbäumen ist verboten.

Ich möchte meine Laube streichen, welche Farbe ist erlaubt?

Was sind Pflichtstunden? (Gemeinschaftsarbeit)

Das Wort Pflichtstunden ist etwas verwirrend und entspricht auch nicht dem Sinne einer Vereinsgemeinschaft. Im Kleingartenverein Reppkotten sind pro Jahr 10 Pflichtstunden zu absolvieren. Diese sind in zwei Tagen (Samstage) aufgeteilt und werden frühzeitig bekannt gegeben. Im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit werden pflegerische Tätigkeiten im gesamten Kleingartenbereich ausgeführt. Im Regelfall beginnt und endet die Gemeinschaftsarbeit zwischen 08.00 – 13.00 Uhr.

Es besteht allerdings die Möglichkeit sich auch, gegen eine Entschädigungszahlung, von der Gemeinschaftsarbeit befreien zu lassen.

Wie sind die Ruhezeiten?


a) in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr,
b) in der Zeit von 20.00 bis 07.00 Uhr,
c) an Sonn- und Feiertagen.


Der Betrieb von Freischneidern, Grastrimmern/Graskantenschneidern, Laubbläsern und sammlern ist außerdem zu unterlassen:


d) in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr,
e) in der Zeit von 17.00 bis 20.00 Uhr.

Darf ich eine Gerätekiste aufstellen?

Gerätekisten können bist zur einer Größe von Höhe max. 1,25 m, Volumen max. 1,5 m³ in nicht sichtbaren Bereichen aufgestellt werden. Sie sollten nicht dem Gesamteindruck des Garten bzw. der Kleingartenanlage entgegenstehen.

Ich möchte eine Konifere als Hecke benutzen

Koniferen sind Nadelgehölze und sind nicht zugelassen.

Wie hoch darf die Hecke sein?

Hecken zwischen den einzelnen Kleingärten dürfen 1,20m nicht überschreiten. Innerhalb des Garten können – als Sicht- oder Windschutz – entlang der Terrasse handelsübliche Holzelemente bis zu einer Höhe von 1,80 m und einer Länge von insgesamt 6,00 m gestattungsfrei errichtet werden